10. November 2025

Wichtige Neuerung im QS-System: Antibiotikamonitoring für Mastrinder ab August 2026 verpflichtend

Ab dem 1. August 2026 tritt eine wichtige Änderung im QS-System in Kraft: Mastrinderbetriebe müssen ihre Antibiotikamonitoringdaten verpflichtend in der QS-Antibiotikadatenbank hinterlegen. Dies betrifft sowohl Belege zu Antibiotikaanwendungen und -abgaben als auch Nullmeldungen.

Als Bündler möchten wir Sie frühzeitig und umfassend über diese Neuerung informieren, damit Sie rechtzeitig alle erforderlichen Schritte einleiten können.

Was bedeutet das konkret?

Stichtag: Bis spätestens 1. August 2026 müssen die Monitoringdaten für das erste Halbjahr 2026 vollständig eingetragen sein.

Folgen bei Nichtmeldung: Liegen bis zum 8. August 2026 keine Daten vor, wird die Lieferberechtigung ins QS-System automatisch entzogen – und zwar so lange, bis die Daten ergänzt wurden.

Automatisierte Prozesse: Sperrung und Entsperrung erfolgen über den nächtlichen Datenabgleich im QS-System.

Wichtig für kombinierte Produktionsarten

Die Regelung betrifft ausschließlich die Rindermast. Betriebe mit kombinierter Anmeldung (z. B. Rindermast + Fresser-/Kälberaufzucht) müssen die Monitoringdaten nur für die Mastrinder melden. Eine Sperrung erfolgt entsprechend nur für den Bereich Rindermast.

Unterstützung durch QS

Für eine einfache und sichere Datenmeldung stellt QS Betriebsanleitungen zur Antibiotikadatenbank bereit. Diese sind online verfügbar unter: QS-Betriebsanleitungen Antibiotikamonitoring

Unser Appell an Sie

Bitte informieren Sie Ihre zuständigen Mitarbeitenden und Tierärzte frühzeitig über diese Anpassung. Eine rechtzeitige und vollständige Datenmeldung schützt Ihre Lieferberechtigung und sichert die Teilnahme am QS-System.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner des RVV – Teams Beratung!

 

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