01. Januar 2025
Wichtige Fristen zum Jahresbeginn
Wir haben für Sie die wichtigsten To Dos im Büro zum Jahresanfang für euch zusammengestellt und was dabei beachtet werden sollte:
- Stichtagsmeldung für Schweine
- Eventuelle Nullmeldung in der QS Antibiotika-Datenbank
- Staatliche Antibiotika-Datenbank
SAVE THE DATE! 04. bis 06. Februar 2025
RVV Fortbildungstage Schwein
STICHTAGSMELDUNG FÜR SCHWEINE NICHT VERGESSEN!
Wie in jedem Jahr müssen Sie Ihren Schweinebestand vom 1. Januar melden. Dies erfolgt getrennt nach Zuchtsauen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg und sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg. Wenn Ihr Betrieb über verschiedene HIT-Nummern verfügt, weil Sie über verschiedene Standorte verfügen, müssen Sie diese Meldungen für jeden Standort bzw. HIT-Nummer separat erfolgen. Am einfachsten ist die Meldung über das Internet (www.hi-tier.de). Alternativ kann die Stichtags-meldung per Fax erfolgen (Vordrucke können Sie bei uns erhalten). Diese Meldung ersetzt nicht die Meldung an die Tierseuchenkasse. Diese muss separat vorgenommen werden. Die Meldungen müssen bis zum 14. Januar 2025 vorgenommen werden.
EVENTUELLE NULLMELDUNG IN DER QS ANTIBIOTIKA-DATENBANK
Falls Sie im letzten halben Jahr vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 in Ihrem Betriebszweig Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht oder Schweinemast keine Antibiotika verwandt haben, müssen Sie die Nullmeldung selbstständig bei der VET-PROOF Datenbank vornehmen! Alternativ können Sie Ihren Tierarzt oder uns als Ihr Bündler damit beauftragen!
Falls Sie diese Meldung nicht vornehmen, wird Ihr Betrieb durch QS entsprechend gesperrt.
STAATLICHE ANTIBIOTIKA-DATENBANK
Bis spätestens zum 14. Januar 2025 müssen die Daten in der Staatlichen Datenbank eingetragen werden. Seit Januar 2023 können sie die Antibiotikadaten nicht mehr selbst eingeben. Diese Betriebe müssen entweder Ihren Tierarzt oder QS mit der Meldung beauftragen bzw. benennen. Wenn Sie für das Melden der Daten bereits einen Dritten (QS, Tierarzt, etc.) beauftragt haben, müssen Sie weiterhin nur die Tierbewegungen eintragen.
Sollten Sie keine Antibiotika in dem Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 verbraucht haben, müssen Sie selbst eine Nullmeldung vornehmen und brauchen die Tierbewegungen nicht einzugeben.
Seit dem 01. Juli 2023 sind auch die Ferkelerzeuger verpflichtet, die Daten in die staatliche Antibiotikadatenbank einzupflegen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Mit dem Melden des Antibiotikaverbrauchs können Sie die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) oder Ihren Tierarzt beauftragen. Damit QS die Daten aus den Tierarzneimittel-Abgabe- und Anwendungsbelegen (AuA) weiterleiten darf, müssen Sie je-doch QS oder Ihren Tierarzt als so genannten „Dritten“ benennen. Am elegantesten geht das online in der HIT-Datenbank. Wenn Sie dazu eine Anleitung benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden.
Wichtige Neuigkeiten aus der Branche und der RVV im News-Update
Registrieren Sie sich hier und erhalten Sie unseren wöchentlichen Newsletter mit allen wichtigen Informationen rund um Preise, aktuelle Änderungen und Neuigkeiten aus der Branche, Veranstaltungen sowie Neues von der Raiffeisen Viehverbund eG.