28. Februar 2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Haben Sie schon Ihre Haltungsformkennnummer erhalten?
Jetzt wird es langsam Ernst: Das staatliche schwarz-weiße Haltungssiegel wird voraussichtlich ab Sommer 2025 im Handel erscheinen. Dafür sind Schalchtbetriebe und Viehvermarkter dazu angehalten die Kennnummern der Haltungsform jedes schlachtschweineliefernden Betriebes zu erfassen. Die RVV Beratung hat für Sie die wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Umsetzung zusammengefasst:
Mit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im August 2023 sind neue Pflichten für Tierhalter und Lebensmittelunternehmer entstanden. Dieses Gesetz soll für mehr Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.
Bedingungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verpflichtet alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung, ihre Tierhaltungen der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen. Diese Mitteilung musste bis spätestens 1. August 2024 erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt.
Zusammensetzung der Haltungsformkennnummer
Die Haltungsformkennnummer setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:
- Haltungskennung: Diese gibt an, um welche Haltungsform es sich handelt (z.B. Stallhaltung, Freilandhaltung).
- Identifizierungsnummer der zuständigen Behörde: Diese Nummer ist spezifisch für die Behörde, die die Kennnummer vergibt.
- Betriebsnummer: Dies ist die Registrierungsnummer des Betriebs nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO-Nummer).
- Fortlaufende Nummer der Haltungseinrichtung: Jede Haltungseinrichtung erhält eine eigene Nummer, um sie eindeutig zu identifizieren.
Ein Beispiel für eine solche Kennnummer könnte wie folgt aussehen: SWSTADE08 08 1234567890 01 (Schweinehaltung im Stall, in Baden-Württemberg, Behörde 08, Betriebsnummer 1234567890, Stall 01).
Wo können Sie Ihre Haltungsform melden?
Die Mitteilung der Haltungsform kann online über die Internetseiten der jeweiligen Landesämter erfolgen. Hier sind die Links zu den entsprechenden Portalen für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
- Niedersachsen, Bayern, Brandenburg: Meldeplattform HIT-Tier
- Nordrhein-Westfalen: LANUV NRW
Staatliches Haltungsformsiegel im Handel
Das staatliche schwarz-weiße Haltungssiegel wird voraussichtlich ab Sommer 2025 im Handel erscheinen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden es zunächst auf frischem Schweinefleisch aus Deutschland finden können, das gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird. Dieses Siegel soll für mehr Transparenz sorgen und die verschiedenen Haltungsformen klar und verständlich darstellen.
Erfassung der Haltungsformkennnummer durch Viehvermarkter
Viehvermarkter sind durch die Schlachtbetriebe nun dazu angehalten, die Haltungsformkennnummern zu erfassen. Für Kunden der Raiffeisen Viehverbund eG wurde im RVV-Portal ein Meldeformular eingerichtet, mit dem die Haltungsformkennnummer unkompliziert erfasst werden kann. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: Meldung der Kennnummer zur Haltungsform im RVV-Portal
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Angaben und Nachweise bereitstellen und korrekt angeben, um eine reibungslose Vergabe Ihrer Haltungsformkennnummer zu gewährleisten.
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