QS-Antibiotikamonitoring Rind: Vielen rinderhaltenden Betrieben droht eine Liefersperre wegen fehlender Nullmeldung
für rinderhaltende Betriebe im QS-System gewinnt das Antibiotikamonitoring zunehmend an Bedeutung. Neben der Erfassung von Antibiotikaanwendungen ist auch die sogenannte Nullmeldung ein verpflichtender Bestandteil des Monitorings. Dennoch haben aktuell noch viele Betriebe ihre Meldungen nicht vollständig durchgeführtund laufen damit Gefahr, ihre Lieferberechtigung im QS-System zu verlieren.
Nullmeldung ist verpflichtend
Wurden innerhalb eines Kalenderhalbjahres keine Antibiotika bei einer Tiergruppe eingesetzt, muss dieser Umstand aktiv durch eine Nullmeldung in der QS-Antibiotikadatenbank bestätigt werden. Ein einfaches Ausbleiben von Meldungen genügt nicht. QS weist ausdrücklich darauf hin, dass auch der Nicht-Einsatz von Antibiotika dokumentiert werden muss, um eine vollständige und belastbare Datengrundlage für das Monitoring sicherzustellen.
Die Nullmeldung kann vom Tierhalter selbst vorgenommen oder nach entsprechender Vereinbarung durch den betreuenden Tierarzt beziehungsweise den Bündler durchgeführt werden.
Jetzt Meldestatus prüfen
Um Liefersperren, Vermarktungsprobleme und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten rinderhaltende Betriebe bereits jetzt ihren Meldestatus überprüfen. Insbesondere Betriebe ohne Antibiotikaeinsatz sollten sicherstellen, dass die erforderliche Nullmeldung rechtzeitig in der QS-Antibiotikadatenbank hinterlegt wird.
Viele Betriebe haben noch Handlungsbedarf
Trotz der bestehenden Meldepflicht haben zahlreiche rinderhaltende Betriebe ihre Daten für das jeweilige Halbjahr noch nicht vollständig hinterlegt. Oftmals besteht der Irrtum, dass bei keinem Antibiotikaeinsatz auch keine Meldung erforderlich sei. Genau in diesen Fällen ist jedoch die Nullmeldung notwendig.
Allen betroffenen Betrieben wird daher empfohlen, kurzfristig zu prüfen, ob für alle relevanten Tiergruppen entweder Antibiotikaanwendungen erfasst oder die erforderlichen Nullmeldungen abgegeben wurden.
Erstmalige automatische Liefersperre ab August 2026
Für Mastrinderbetriebe wird die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring ab dem 1. August 2026 verbindlich mit der QS-Lieferberechtigung verknüpft. Bis zu diesem Stichtag müssen die Monitoringdaten für das erste Halbjahr 2026 vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank hinterlegt sein. Dies betrifft sowohl Antibiotikaanwendungen als auch erforderliche Nullmeldungen.
Liegen bis zum 8. August 2026 keine vollständigen Daten vor, wird die Lieferberechtigung im QS-System automatisch entzogen. Die Sperrung bleibt bestehen, bis die fehlenden Meldungen nachgetragen wurden. Die Sperrung und spätere Entsperrung erfolgen automatisiert über den Datenabgleich im QS-System.
Jetzt Meldestatus prüfen
Um Liefersperren, Vermarktungsprobleme und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten rinderhaltende Betriebe bereits jetzt ihren Meldestatus überprüfen. Insbesondere Betriebe ohne Antibiotikaeinsatz sollten sicherstellen, dass die erforderliche Nullmeldung rechtzeitig in der QS-Antibiotikadatenbank hinterlegt wird. Alle Informationen zum Antibiotikamonitoring Rind finden sie bei uns im Downloadcenter unter Punkt "QS Rind"
Fazit
Die Nullmeldung im QS-Antibiotikamonitoring ist keine freiwillige Angabe, sondern eine verpflichtende Anforderung. Viele rinderhaltende Betriebe haben ihre Meldungen bislang noch nicht vollständig abgeschlossen. Mit der erstmaligen automatischen Verknüpfung des Antibiotikamonitorings mit der QS-Lieferberechtigung ab August 2026 können fehlende Meldungen erstmals unmittelbare Konsequenzen haben. Wer seine Daten nicht fristgerecht erfasst, riskiert eine Liefersperre und damit den vorübergehenden Verlust seiner QS-Lieferberechtigung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner des RVV – Teams Beratung!
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