17. Dezember 2024

Meldung von Tierbestandsveränderungen an die staatliche Antibiotikadatenbank HIT (2. HJ 2024)

Am nächsten Stichtag, dem 01. Februar 2025, wird der Therapieindex im QS-System beu berechnet. Das RVV Team Beratung für euch noch einmal die wichtigsten Fristen und Punkt zusammengestellt und für euch eine Anleitung zum Download bereitgestellt:

Am nächsten Stichtag, dem 01. Februar 2025, wird der Therapieindex im QS-System beu berechnet. Die RVV Beratung für euch noch einmal die wichtigsten Fristen und Punkt zusammengestellt und für euch eine Anleitung zum Download bereitgestellt:

  1. Monitoringdaten: Alle Tierarzt-Belege oder Nullmeldungen aus dem 2. Halbjahr 2024 müssen vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank vorliegen. Unvollständige Daten führen dazu, dass der Therapieindex nicht berechnet werden kann, was den Entzug der Lieferberechtigung ab dem 8. Februar 2025 zur Folge haben kann.

  2. Nullmeldungen: Wenn im 2. Halbjahr 2024 keine Antibiotika angewendet wurden, muss eine Nullmeldung in der QS-Antibiotikadatenbank eingetragen werden. Klären Sie mit den gebündelten Betrieben ab, wer die Nullmeldung hinterlegt.

  3. Mastrinder: Für Betriebe, die Mastrinder halten, gilt weiterhin die Startphase. Diese Betriebe werden nicht gesperrt, auch wenn keine Daten vorliegen. Dennoch ist eine Nullmeldung erforderlich, wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden.

  4. Weiterleitung von Nullmeldungen an HIT: Betriebe, die unter das staatliche Antibiotikamonitoring fallen, benötigen möglicherweise eine Nullmeldung in der HIT-Datenbank. QS bietet den Service an, Nullmeldungen auf Wunsch des Tierhalters an die HIT-Datenbank zu übertragen. Voraussetzung ist eine gültige Tierhalter-Erklärung in der HIT-Datenbank. Nullmeldungen müssen bis spätestens 13. Januar 2025 in der QS-Antibiotikadatenbank abgegeben werden, um fristgerecht in der HIT-Datenbank vorzuliegen.

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