27. November 2024
RVV Info: ITW-Ausstieg zum Jahresende - Was ist zu beachten?
Wenn ein Betrieb seine Teilnahme beendet, ist ein abschließendes Programmaudit zur Verifizierung erforderlich. Dieses Audit muss innerhalb von drei Monaten vor oder spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Teilnahme durchgeführt werden. Für Tierhalter gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, um genügend Zeit für das Audit zu gewährleisten.
Wenn ein Betrieb seine Teilnahme beendet, ist ein abschließendes Programmaudit zur Verifizierung erforderlich. Dieses Audit muss innerhalb von drei Monaten vor oder spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Teilnahme durchgeführt werden. Für Tierhalter gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, um genügend Zeit für das Audit zu gewährleisten.
Wir als Bündler akzeptieren nur dann eine kürzere Kündigungsfrist, wenn die Zertifizierungsstelle bestätigt, dass das Audit rechtzeitig durchgeführt werden kann. Ohne das abschließende Audit wird ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Es ist wichtig, mit den Zertifizierungsstellen zu klären, ob kurzfristige Audits möglich sind und ob Betriebe betroffen sind, bei denen eine fristgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Für Schweinemastbetriebe, die sich kurzfristig abmelden und kein abschließendes Audit durchführen können, gibt es eine Ausnahme: Das Abmeldedatum kann verschoben werden, idealerweise auf drei Monate nach Eingang der Kündigung, spätestens jedoch bis zum 31. März 2025. In diesem Fall müssen die neuen Anforderungen ab 2025 nicht umgesetzt werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem 2025 die ersten neuen Tiere eingestallt werden, werden die Standorte gesperrt und sind nicht mehr ITW-lieferberechtigt. Die Anforderungen aus 2024 müssen bis zum Audit oder neuen Kündigungsdatum eingehalten werden.
Bei Fragen zum ITW-Ausstieg wendet euch gerne an das Team der RVV Beratung!
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