27. Oktober 2025

Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“: Antragsfrist für Investitionsförderung bis September 2026 verlängert

Am heutigen Montag, dem 27. Oktober 2025, hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bekannt gegeben, dass die Antragsfrist für die investive Förderung im Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ (BUT) um fünf Monate verlängert wird. Landwirtinnen und Landwirte haben nun bis September 2026 Zeit, ihre Förderanträge einzureichen.

Am heutigen Montag, dem 27. Oktober 2025, hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bekannt gegeben, dass die Antragsfrist für die investive Förderung im Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ (BUT) um fünf Monate verlängert wird. Landwirtinnen und Landwirte haben nun bis September 2026 Zeit, ihre Förderanträge einzureichen.

Die Entscheidung fiel nach massiver Kritik aus der Branche, insbesondere von Schweinehaltern, die auf dem DBV-Veredlungstag in Coesfeld und bei weiteren Veranstaltungen auf die praktischen Hürden bei der Antragstellung hingewiesen hatten. Viele Betriebe kämpfen mit langen Genehmigungsverfahren, die eine fristgerechte Antragstellung bislang erschwerten.

Minister Rainer kündigte die Fristverlängerung bei einer CDU-Veranstaltung in Oyten an und reagierte damit auf die Forderung, bereits mit einem Bauantrag statt einer fertigen Baugenehmigung förderfähig zu sein. Ob diese Vereinfachung tatsächlich umgesetzt wird, bleibt offen.

Trotz der Verlängerung bleibt das Programm befristet: Die konsumtive Förderung endet weiterhin 2028, und eine vollständige Verlagerung der Investitionsförderung in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist geplant. Kritiker befürchten jedoch, dass dies zu einem Flickenteppich führen könnte, da nicht alle Bundesländer über ausreichende Mittel verfügen.

Quelle: agrarheute.com.

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