22. Juli 2026
BTV-8: Positiver Fall in Göttingen: Was jetzt zu tun ist
Am 20.07.2026 wurde ein BTV-8 positives Tier im Großraum Göttingen bestätigt. Aufgrund dieses Falls hat das Land Niedersachsen eine Sperrzone eingerichtet mit einem Radius von 150 km. Die genaue Zone findet Sie unter dem Link (siehe unten Punkt 2) oder auf der Internetseite: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Wir haben Informationen rund um die Verbringung und Impfung von Tieren für Sie zusammengestellt.
Am 20.07.2026 wurde ein BTV-8 positives Tier im Großraum Göttingen bestätigt. Aufgrund dieses Falls hat das Land Niedersachsen eine Sperrzone eingerichtet mit einem Radius von 150 km. Die genaue Zone findet Sie unter dem Link (siehe unten Punkt 2) oder auf der Internetseite: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Unterhalb befinden sich einige Informationen rund um die Verbringung und Impfung von Tieren.
- Ist es sinnvoll die Tiere über eine Impfung zu schützen?
- Ja es ist sinnvoll und wird auch empfohlen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Tierarzt in Kontakt.
- Die entsprechenden Informationen zu den Empfehlungen befinden sich im Anhang (BT_Informationen_Impfung_Aktualisierung_01_2026-1)
- Befindet sich Ihr Betrieb in der Sperrzone?
- Anbei die Karte mit den einsehbaren Sperrgebieten. Bitte prüfen Sie, ob sich Ihr Betrieb, bzw. die Tierhaltungsstandorte in der Sperrzone befinden. Hier klicken.
- Es ist damit zu rechnen, dass sich die Restriktionszonen anpassen, sofern neue Fälle bestätigt werden.
Wenn sich Ihr Betrieb in der Sperrzone befindet:
1. Können Schlachttiere aus der Sperrzone in eine freie Zone geliefert werden?
- Grundsätzlich ja, sofern folgendes zutrifft:
- 30 Tage kein positiver Fall im Betrieb
- Direkter Transport vom Ursprungsbetrieb zum Schlachthof
- Anmeldung 48 Stunden vor Verbringung der Schlachttiere
- Tierhaltererklärung_BTV_Schlachttiere_251015 (siehe Anhang) muss ausgefüllt werden und den Schlachttieren mitgegeben werden
2. Können Jungtiere (u.a. Mastkälber bis 90 Tage Alter) aus der Sperrzone in eine freie Zone verbracht werden?
- Grundsätzlich ja, sofern folgendes zutrifft:
- Entweder:
- Vollständiger BTV 8 Impfstatus der Mutter vor Belegung. (Nachweis über eine Tierhaltererklärung, die dem Tierpass beigelegt wird. Die Erklärung befindet sich im Anhang. Tierhaltererklärung_BTV_Jungtiere_251015.pdf)
- Tierhaltererklärung_BTV_Jungtiere geimpft
- Entweder:
- Oder:
- Negativer PCR-Test mit vorhergehender Insektizidbehandlung (14 Tage vor Verbringung; über unseren Agrarshop verfügbar)
- Der PCR-Test muss mit EDTA Blutröhrchen, und wenn es schnell gehen muss, mit Expressversand an die Labore versandt werden
- Ergebnisse müssen dem Tierpass beigelegt werden
- Tierhaltererklärung_BTV_Jungtiere ungeimpft
4. Können Zuchttiere, Exporttiere und andere Tiere aus der Sperrzone in eine freie Zone verbracht werden
- Grundsätzlich ja, sofern folgendes zutrifft:
- Vollständiger BTV-8 Impfstatus
- Oder
- Negativer PCR-Test mit vorhergehender Insektizidbehandlung (14 Tage vor Verbringung)
- Die VGQ GmbH & Co. KG wird mit jedem Betrieb aus der Sperrzone vor Verbringung Kontakt aufnehmen und entsprechende Untersuchungsanträge versenden
- Innerhalb der Restriktionszone können Tiere frei verbracht werden
Gerne vermarkten wir Ihre Tiere aus den Sperrzonen und freien Zonen. Sollten Sie ergänzende Fragen zum BTV-8 geschehen haben, schauen Sie gerne in den Anhang oder auf der Internetseite https://tierseucheninfo.niedersachsen.de. Melden Sie sich gerne bei Fragen bei Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihrem Ansprechpartner der VGQ GmbH & Co. KG vor Ort.
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