31. Mai 2024
BLE Förderung laufender Mehrkosten – RVV als Organisation anerkannt!
Laufende Mehrkostenförderung für Haltstufen 3 (Außenklima) und 4 (Auslauf/Weide)
Bei Interesse an einer Teilnahme sprechen Sie uns gerne an - Wir begleiten Sie gern beim Antragsverfahren!
Tel: (+49) 4243 9302 200
Mit der Förderung laufender Mehrkosten können Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen, finanziell unterstützt werden. Sie können eine Pauschale pro Tier erhalten, wenn sie die in der ab dem 01. April 2024 gültigen Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Mit der Förderung laufender Mehrkosten können Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen, finanziell unterstützt werden. Sie können eine Pauschale pro Tier erhalten, wenn sie die in der ab dem 01. April 2024 gültigen Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Für einen Antrag auf die Förderung ist es nötig, dass der landwirtschaftliche Betrieb von der BLE als förderfähig anerkannt wird. Dafür muss er Mitglied in einer zuvor anerkannten Organisation sein. Die Raiffeisen Viehverbund eG hat bereits die Zusage bekommen, als Organisation für die Förderung anerkannt zu werden.
Bei Interesse an einer Teilnahme sprechen Sie uns gerne an - Wir begleiten Sie gern beim Antragsverfahren!
Tel: (+49) 4243 9302 200
Die Antragstellung für die landwirtschaftlichen Betriebe ist ausschließlich elektronisch möglich. Dafür muss zunächst auf der Plattform „Elster“ unter folgendem Link ein Unternehmenskonto angelegt werden: https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess Der Antrag kann danach beim BLE eingereicht werden.
Voraussichtlich ab nächster Woche Dienstag, dem 04. Juni 2024, können die Mitgliedsbetriebe ihre Anerkennungsanträge stellen. Sofern ein Betrieb als förderfähig anerkannt wurde, kann er jährlich einen Antrag auf Auszahlung einer Förderung für das jeweils vorangegangene Förderjahr stellen.
Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft ermittelt. Die Betriebe müssen dabei bestimmte Kriterien, wie beispielsweise Einstreu mindestens im Liegebereich, Verwendung von Raufutter oder die Teilnahme an Fortbildungen der Betriebsleitenden zur tiergerechten Schweinehaltung, erfüllen. Zudem sollen die Betriebe an einem System zur Verfolgung der Tiergesundheit (wie QS) teilnehmen.
Weitere Informationen zur Höhe der Mehrkostenpauschalen je Haltungsform pro Tier und Jahr finden sie hier.
Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüber hinausragende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
Dabei ist zu beachten, dass dies keine Bestandsbegrenzung, sondern lediglich eine Förderungsobergrenze bedeutet. Auch Betriebe, die mehr Tiere halten, können förderfähig sein.
Wichtige Neuigkeiten aus der Branche und der RVV im News-Update
Registrieren Sie sich hier und erhalten Sie unseren wöchentlichen Newsletter mit allen wichtigen Informationen rund um Preise, aktuelle Änderungen und Neuigkeiten aus der Branche, Veranstaltungen sowie Neues von der Raiffeisen Viehverbund eG.